ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

gültig ab 04.04.2022

leidenschaft+mut wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen „Vermieter“ genannt. Der Auftraggeber wird „Mieter“ genannt.



 

1. Vertragsbedingungen

a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von leidenschaft+mut, Deko-Verleih, vertreten durch Andreas Bechteler, gelten uneingeschränkt.

b. Abweichenden oder unseren AGB entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Abweichende AGB müssen vor Mietbeginn schriftlich festgehalten werden.

c. Der Mietvertrag wird schriftlich, in Textform, bestätigt. Mündliche Absprachen sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

d. Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine andere Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.



 

2. Vermietung

a. Die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Gegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

b. Alle Mietgegenstände stehen dem Mieter nur für den vereinbarten und gewöhnlichen Zweck (im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung) und nur für die vereinbarte Mietdauer (siehe Punkt 8) zur Verfügung. Sie dürfen nicht an Dritte weitervermietet werden.

c. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.

d. Mietgegenstände sind alle im Mietvertrag angegebenen Dekorationsartikel und Möbelstücke.

e. Sofern für den Mieter zumutbar, behält sich der Vermieter kleinere Abweichungen in Form, Farbe & Maß der Mietgegenstände vor. Alle Angaben der Maße sind circa Maße.

f. Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können daher Gebrauchsspuren aufweisen. Dies stellt jedoch keinen Reklamationsgrund dar.



 

3. Vertragsabwicklung

a. Die Vertragssprache ist deutsch und der Vertrag wird ausschließlich nach deutschem Recht geschlossen.

b. Nach Eingang der Buchungsanfrage (per E-Mail) erhält der Mieter ein unverbindliches Angebot. Erst durch Unterzeichnung des Mietangebots stimmt der Mieter dem Mietvertrag zu und erhält im Anschluss eine Auftragsbestätigung von leidenschaft+mut, Deko-Verleih, wodurch es zu einem rechtlich bindenden Vertrag kommt.

c. Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung fällig. Diese Anzahlung wird auf das Konto von leidenschaft+mut, Deko-Verleih überwiesen. Bei nicht einhalten der Zahlung ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

d. Alle Preise sind Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.



 

4. Zahlungsbedingungen

a. Der Mieter erhält, nach verbindlicher Auftragsbestätigung, eine Rechnung für die gebuchten Mietgegenstände. Die Zahlung von 30% des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 7 Tagen fällig.

b. Die Zahlung des verbleibenden Restbetrages hat spätestens drei Wochen vor dem Abholtermin zu erfolgen.

c. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern, bis alle Rechnungen vollständig gezahlt sind. Er kann hier vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

d. Der Vermieter hat das Recht nach Auftragsdurchführung eine Abschlussrechnung über entstandene Mehrkosten zu stellen. Diese ist sofort ohne Abzug fällig.

e. Im Stornierungsfall durch den Kunden fallen Stornierungskosten an. Die genauen Kosten werden in Punkt 7 der AGB aufgeführt.



 

5. Preise

a. Die Mietpreise gelten für eine Mieteinheit und werden auf Basis der aktuellen Preisliste definiert.

b. Die Mietpreise gelten auch, wenn keine Verwendung für die Mietobjekte gefunden wurde oder sie unbenutzt zurückgegeben werden.



 

6. Kaution

a. Die Kaution (zusätzlich zur Anzahlung) beträgt 100€.

b. Die Kaution wird bei Abholung der Mietgegenstände fällig.

c. Die Kaution wird in bar erhoben.

d. Die Kaution wird nach Mietende und Prüfung aller Mietgegenstände auf Vollständigkeit Unversehrtheit zurückerstattet.



 

7. Stornierung/ Rücktritt vom Vertrag/ Kündigung

a. Folgende Stornierungskosten kommen im Falle einer Stornierung zum Tragen:

bis vier Monate vor der Veranstaltung werden 50% der Gesamtsumme fällig

bis zwei Monate vor der Veranstaltung werden 75% der Gesamtsumme fällig

bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden 90% der Gesamtsumme fällig

b. Alle gelieferten Mietgegenstände sind vom Mieter unverzüglich nach dem Erhalt auf Mängel zu überprüfen.

c. Der Vermieter hat das Recht auf Nachlieferung oder Nachbesserung im Falle einer Mangelhaftigkeit. Ist lediglich ein Teil der Mietgegenstände von den Mängeln betroffen, hat der Mieter kein Recht zur Beanstandung der kompletten Lieferung. Bei geringfügigen Mängeln wird lediglich ein Preisnachlass gewährleistet und es besteht kein Anrecht auf Nachlieferung.



 

8. Mietdauer

a. Die Mietdauer wird zwischen Vermieter & Mieter schriftlich, in Textform, vereinbart.

b. Eine Mieteinheit bezieht sich, soweit nicht anders vereinbart, auf vier Kalendertage – Über- und Rückgabe inbegriffen. Dieser Zeitraum gilt auch, wenn die Mietgegenstände bereits vorzeitig zurückgegeben werden.

c. Jede Änderung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Bestätigung des Vermieters in Textform. Entsprechende Preisanpassungen werden vom Vermieter ebenfalls in schriftlicher Form erteilt.

d. Werden die Mietgegenstände vom Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, werden zusätzliche Mietgebühren fällig. Zusätzliche Schadensersatzansprüche können seitens des Folgemieters entstehen.



 

9. Gefahrenübergang

a. Bei unserer Leistung handelt es sich bei reiner Lieferung um eine Schickschuld;
insoweit ist der Gefahrenübergang ab Werk beim Mieter.



 

10. Versicherung

a. Das Mietobjekt ist nicht versichert.

b. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.



 

11. Abholung

a. Die Mietgegenstände stehen nach Vertragsschluss zur Abholung beim Vermieter bereit.

b. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Ausgabe der Mietgegenstände an folgender Adresse: Am Fichtenholz 5, 87477 Sulzberg.

c. Die Ausgabe und Abholung der Mietgegenstände erfolgt zum, im Mietvertrag, vereinbarten Zeitpunkt.

d. Der Mieter muss zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung anwesend sein und selbst die Waren auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Mängel müssen schriftlich festgehalten werden. Eine spätere Mängelanzeige wird nicht mehr akzeptiert.

e. Ist der Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend, gilt der Mietvertrag dennoch als erfüllt und die Mietgegenstände als unbeanstandet angenommen. Eine spätere Beanstandung der Mietgegenstände auf Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen.



 

12. Sorgfaltspflicht/ Rückgabe/ Reklamation

a. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Beschädigungen sind dem Vermieter mitzuteilen.

b. Der Mieter ist dafür verantwortlich die Mietgegenstände vor Witterung zu schützen bzw. sie dieser nicht auszusetzen. Ebenfalls ist der Mieter dafür verantwortlich die Mietgegenstände ordnungsgemäß, sprich in trockenen Räumen, zu lagern.

c. Die Mietgegenstände müssen vom Mieter während der gesamten Mietzeit pfleglich und ordnungsgemäß behandelt werden.

d. Die Mietgegenstände sind in den meisten Fällen nicht komplett neuwertig und werden mehrfach bei Veranstaltungen eingesetzt. Normale Gebrauchsspuren können daher nicht beim Vermieter reklamiert werden.

e. Die Mietgegenstände sind in einem gleichen Zustand nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter auszuhändigen.

f. Die Mietobjekte werden vom Vermieter ordnungsgemäß verpackt ausgegeben. Das Verpackungsmaterial muss vom Mieter aufbewahrt und bei Rückgabe wiederverwendet werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Verlorengegangenes Verpackungsmaterial muss auf eigene Kosten ersetzt werden, um eine sichere Rückgabe zu gewährleisten.

g. Alle Mietgegenstände müssen sauber und unversehrt an den Vermieter zurückgegeben werden. Textilien müssen sauber und in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Der Vermieter behält sich vor, bei verschmutzten Mietgegenständen, die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Diese werden mit 32€ pro Personalstunde berechnet. Eine Reinigungspauschale kann durch den Mieter, nach schriftlicher Absprache, hinzugebucht werden.

h. Bei der Rückgabe wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen.

i. Die Rückgabe erfolgt, wie die Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Ganzheit wird die Kaution zurückerstattet.



 

13. Wiederbeschaffungskosten/ Reparaturkosten

a. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung eines Mietgegenstandes muss der Mieter die Wiederbeschaffungskosten (inkl. Transport-/ Versandkosten des Mietobjektes) tragen. Eine Übersicht der Wiederbeschaffungskosten erhalten Sie auf Anfrage bei uns.

b. Die Reparaturkosten für beschädigte Mietgegenstände richten sich nach dem Umfang des entstandenen Schadens. Hierfür werden 32€ pro Personalstunde berechnet. Zusätzlich werden die benötigten Materialien in Rechnung gestellt.



 

14. Abbildungen/ Fotos

a. Abbildungen und Fotos auf Internetseiten und in Broschüren können von der Wirklichkeit abweichen.



 

15. Haftung Vermieter

a. Von der Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Mietgegenstände durch den Mieter oder durch Dritte entstanden sind, ist der Vermieter befreit. Ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Vermieter verursacht wurden. Hier bleibt die Haftung des Vermieters auf den Betrag gleich dem Mietpreis beschränkt.

b. Schäden aufgrund entgangenen Gewinns, Betriebsschäden oder Verletzungsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.



 

16. Haftung Mieter

a. Der Mieter haftet, für alle Mietgegenstände, für etwaige Beschädigungen oder gar den Verlust bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Der Vermieter ist über jede Art von Beschädigungen am Mietgegenstand unverzüglich schriftlich zu informieren. Das gleiche gilt, wenn ein Mietgegenstand gestohlen wurde. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder den Verlust der Mietgegenstände durch Dritte.

b. Der Mieter hat auf Verlangen Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Vermieter abzutreten.

c. Der Mieter muss die Reparaturkosten an den Vermieter bezahlen.

d. Der Mieter haftet für den Verlust oder irreparable Beschädigungen aller Art mit dem Neuwert der Mietgegenstände.



 

17. Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes

a. Unsere Datenschutzbestimmungen stehen im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz und finden Sie auf der Website www.event-leidenschaft.de.



 

18. Widerrufsrecht des Mieters

a. Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.

b. Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen binnen 8 Tagen zurückzuerstatten.



 

19. Verantwortlich für den Inhalt

Name: Andreas Bechteler, Chantal Bechteler

Adresse: Am Fichtenholz 5, 87477 Sulzberg

Telefon: 0151 17866465

E-Mail: verleih@bechteler.de

Ust-ID: DE3345194455

Stand: April 2022

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